3 wichtige Zahlen, die du für deine Steuererklärung brauchst

3 Zahlen für deine Steuererklärung

Bist du neben deinem Hauptjob als Fotografin unterwegs und verdienst du dabei Geld? Dann hast du dich bestimmt schon gefragt, ob das für deine Steuererklärung relevant ist. 

 

JA, IST ES!

 

Grundsätzlich muss jedes Einkommen, das aus einer Tätigkeit deinerseits resultiert, in der Steuererklärung angegeben werden, egal wie tief oder hoch die Einnahmen sind. 

 

Wenn du dein Einkommen aus der Fotografie in deiner Steuererklärung angibst, gehst du den korrekten Weg, auch wenn das Steueramt deine Tätigkeit dann eventuell als Hobby, nicht als Selbständigkeit und damit als steuerlich nicht relevant einstuft.

 

Mit der Offenlegung deiner Zahlen bist du auf der sicheren Seite und riskierst keinen Konflikt mit dem Gesetz (-> Steuerhinterziehung). 

Was ist denn jetzt genau dein Einkommen? Was musst du angeben?

Ganz oft gibt es bei dieser Frage Unsicherheiten, ob man nun den Umsatz oder den Gewinn angeben muss. 

 

Steuerlich gesehen ist dein Einkommen aus der Fotografie immer der Gewinn. Du darfst also von deinen Einnahmen alle Ausgaben, die du in deiner Tätigkeit als Fotografin hast, davon abziehen. 

 

Der Umsatz ist dann relevant, wenn es um die Frage geht, ob du Mwst pflichtig bist oder nicht ( -> Mwst Pflicht in der Schweiz ab einem Umsatz von CHF 100'000 pro Jahr).

 

Du merkst, ohne ein Minimum an Buchhaltung geht es leider nicht.

(Einen weiteren Grund, deine Zahlen zu kennen, liefere ich dir übrigens in diesem Beitrag, wo es um deine Preise geht)

 

Aber keine Bange, solange du nicht der Mwst unterstellt wirst, reicht grundsätzlich eine normale Milchbüechlirechnung (Einnahmen-Ausgaben Rechnung).

 

Du kannst also ein normales Kassenbuch führen, in dem alle Einnahmen auf der einen und alle Ausgaben auf der anderen Seite eingetragen werden. 

Damit ermittelst du die erste und wichtigste Zahl für deine Steuererklärung: deinen Gewinn!

Einzutragen auf der zweiten Seite deiner Steuererklärung beim selbständigen Nebenerwerb. 

(selbständig? Lies dazu bis ganz zum Schluss!)

 

Einen kleinen Haken hat die Milchbüechlirechnung allerdings. Sie liefert dir nur eine, der drei Zahlen aus, die wir für die Steuererklärung benötigen.

Dein Geschäftsvermögen - auch deine Aktiven genannt.

Wenn du Fotografin bist, hast du auch Equipment, das ist ganz pauschal gesagt auch dein Geschäftsvermögen.  

 

Am besten hast du neben deinem Kassenbuch auch eine Liste, in der du dein Equipment führst. Dort sollte der Anschaffungspreis und das Anschaffungsdatum aufgeführt sein. 

 

Das Anschaffungsdatum brauchst du, damit du dein Equipment korrekt abschreiben kannst. Deine Kamera, die du vor 3 Jahren gekauft hast, ist heute ja nicht mehr so viel Wert, wie du damals bezahlt hattest. Und du willst sicher nicht mehr Vermögen angeben, als du wirklich hast. 

 

Du hast also jetzt deine Liste mit dem gesamten fotografischen Equipment (dazu gehört vielleicht auch der grosse Bildschirm, der für die Bildbearbeitung unerlässlich ist) und hast ausgerechnet, welchen Wert es am Ende des Jahres hatte. Diesen Betrag trägst du in der Steuererklärung auf Seite 4 beim Betriebsvermögen ein. 

Und nun fragst du dich sicher, welche Zahl denn jetzt noch fehlen könnte.

 

Soviel vorweg: definitiv die Unwichtigste fürs Steueramt.

 

Doch der Vollständigkeit halber soll sie hier erwähnt werden, auch wenn du diese Zahl vermutlich in deiner einfachen Buchhaltung auch nicht auf Anhieb finden wirst. 

Deine Geschäftsschulden

Mit dem Begriff Schulden verbinden wir normalerweise etwas Negatives und ganz bestimmt ein schlechtes Gefühl. Im Geschäftsleben sind Schulden aber normal. Jede Rechnung, die du im Januar für etwas erhältst, was du im Dezember konsumiert hast (zum Beispiel dein Handyabo), ist in buchhalterischer Hinsicht eine Schuld. 

 

Auch Gutscheine, die du verkauft hast und die noch nicht eingelöst wurden, sind Schulden. Denn hier schuldest du deinen Kunden das Shooting oder die Bilder, je nachdem wie dein Angebot aussieht. 

 

Wie bereits erwähnt, in einem normalen Kassenbuch werden diese Schulden nicht aufgeführt, denn dort werden ja nur die effektiven Einnahmen und Ausgaben eingetragen.

Du müsstest also auch hier eine separate Liste führen.

 

Ob sich der Aufwand für dich lohnt, musst du selber entscheiden, aber sollte dein Business wachsen, ist es gut, wenn du davon schon gehört hast. Solche Schulden kannst du nämlich in deiner Steuererklärung auch angeben (Seite 4 unter Geschäftsschulden). Damit reduziert sich dein Vermögen, das du versteuern musst (du erinnerst dich, dein Equipment hatte dein Vermögen erhöht).

Was bedeutet eigentlich selbständig?

Aus Sicht der Sozialversicherungen gelten diejenigen Personen als selbstständig erwerbend, die in eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten, in ihrer Arbeit unabhängig sind und das wirtschaftliche Risiko selbst tragen.

(https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/firmengruendung/erste-schritte/selbstaendigkeit-schweiz-leitfaden.html) 

 

In der Schweiz braucht es also keine Gewerbeanmeldung, keinen Eintrag im Handelsregisteramt oder Ähnliches, um als selbständig zu gelten.

 

 

Wenn dein Gewinn (also dein Einkommen) aus der Fotografie einen bestimmten Betrag übersteigt (zur Zeit CHF 2'300.-; das Steueramt meldet dies automatisch der zuständigen AHV Stelle), so wirst du als selbständig angesehen und musst Beiträge in die Altersvorsorge zahlen. Du erhältst dann von der AHV Kasse eine Beitragsrechnung

 

Siehst du im Laufe des Jahres , dass dieser Betrag vermutlich überschritten wird, kannst du dich auch bereits selber bei deiner Kasse anmelden. Damit sparst du dir die Verzugszinsen, welche du bei nachträglich in Rechnung gestellten Beiträgen zahlen musst. 

So und nun hoffe ich, ein klein wenig Licht in die Steuerfragen rund um dein Fotografie Business gebracht zu haben. 

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